Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das den Schutz diverser Rechtsgüter vor der "Verletzung" durch ein menschliches Verhalten schützt. Dieses ist einer Vielzahl von Gesetzes geregelt. Das bekannteste ist das Strafgesetzbuch sowie das Betäubungsmittelgesetz. 
 
Das Strafrecht ist einer der Interessensschwerpunkte des Rechstanwalts Rainer Lehrnbecher.
 
Die vorgesehenen Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
 
Neben den typischen Fälle der strafrechtlichen Verteidigung -wie man sie aus dem Fernsehen kennt- helfen wir gerne auch im Bereich des Steuerstrafrechts.
 
Aber auch bei Verkehrsunfällen, kann das Strafrechts eingreifen. Dies ist immer dann der Fall, wenn durch den Verkehrsunfall ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt wird. In diesen Fällen wird sodann regelmäßig wegen des Vorwurfs der Körperverletzung ermittelt.
Als weitere Sanktionen kommen dort auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht. Darüber hinaus führt eine entsprechende Verurteilung regelmäßig zum Eintrag von Punkten "in Flensburg".
 
Im Rahmen einer Vernehmung durch die ermittelnden Polizeibeamten ist es ratsam keine Angaben zu machen.
 
Die Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. steht Ihnen in jeder Situation gerne kompetent und persönlich zur Seite.