Zu dem Rechtsgebiet des Forderungsrechts bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Lehrnbecher & Koll. durch Rechtsanwalt Rainer Lehrnbecher kompetente Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Basis der gesetzlichen sowie sämtlichen vertraglichen Anspruchsgrundlagen.
 
Durch die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen und der sich immer wieder ändernden Rechtssprechung ist es für den "Laien" kaum noch möglich sicher zu sein, ob er tatsächlich einen durchsetzbaren Anspruch hat bzw. ob er überhaupt verpflichtet auf die Forderung eines anderen eine Leistung zu erbringen bzw. diese zu bezahlen.
 
Hierbei hilft Ihnen die Kanzlei Lehrnbecher und Koll.. Wir kennen das Recht, haben direkten Zugriff zu allen obersten Gerichtsentscheidungen und eine über 30 jährige Erfahrung. 
 
Wussten Sie z.B., dass ein Handwerker bei einem "Ohne-Rechnung-Vertrag" (Schwarz Bezahlung) nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist ?
 
Zu diesem Rechtskomplex gehört auch das Inkassorecht, also der geschäftsmäßige Einzug fremder Ansprüche / Forderungen.
Durch die Nutzung des Internets entstehen viele "Gefahren", die von sog. Abmahnanwälten / Inkassounternehmen genutzt werden um enorme Schadensersatzsummen sowie Bearbeitungsgebühren zu verlangen. Viele der Betroffenen zahlen diese Beträge aus Schamgefühl oder Unwissenheit. Dies muss nicht sein.
Lassen Sie sich beraten, wir helfen Ihnen gerne !